Panik unter Immobilieninvestoren: Mieterhöhungsklauseln anfechtbar?
Das Bezirksgericht Amsterdam hat in drei Urteilen entschieden, dass vereinbarte Mieterhöhungsklauseln in Wohngebäuden missbräuchlich sind. Infolgedessen werden die Klauseln für nichtig erklärt und frühere Mieterhöhungen rückgängig gemacht. Auch kann die Miete für den Rest der Laufzeit des Mietvertrags nicht (mehr) erhöht werden. Dies hat weitreichende Folgen für laufende Mietverträge und die Marktfähigkeit von Wohnanlagen. Grund, warum es für Vermieter unerlässlich ist, (neue) Mieterhöhungsklauseln sorgfältig zu formulieren.