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Beschwerde- und Streitbeilegungsregelung

Rechtsanwälte

a) Dirkzwager nimmt an der Beschwerde- und Streitbeilegungsregelung für Rechtsanwälte teil.

b) In der Beschwerderegelung von Dirkzwager ist das bei Dirkzwager geltende Verfahren (Beschwerderegelung für die Anwaltschaft von Dirkzwager 15. Dezember 2021) für die Bearbeitung von Beschwerden von Auftraggebern von Dirkzwager über die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts von Dirkzwager niedergelegt.

c) Wenn es Dirkzwager nicht gelingt, für die Beschwerde eines Auftraggebers über die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts von Dirkzwager mithilfe dieser Beschwerderegelung eine für diesen Auftraggeber akzeptable Lösung herbeizuführen, kann der Auftraggeber die Beschwerde innerhalb von zwölf Monaten nach schriftlichem Abschluss der Bearbeitung der Schlichtungskommission der Rechtsanwälte (im Folgenden bezeichnet als: die Schlichtungskommission) vorlegen.

d) Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Zustandekommen und/oder der Erbringung von Dienstleistungen eines Rechtsanwalts von Dirkzwager ergeben, einschließlich aller Streitigkeiten über angefochtene und/oder offene Honorarrechnungen von Dirkzwager, werden auf Verlangen des Auftraggebers und/oder von Dirkzwager im Einklang mit der Schlichtungskommissionsordnung für die Anwaltschaft (im Folgenden bezeichnet als: Schlichtungsordnung) der Schlichtungskommission zur Beilegung vorgelegt. Betrifft die Streitigkeit einen Auftrag eines privaten Auftraggebers, sieht die Schlichtungsordnung eine verbindliche Entscheidung vor, sofern sich der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Bearbeitung der Beschwerde durch Dirkzwager an ein ordentliches Gericht wendet. Im Falle der Beitreibung einer Forderung gegen einen privaten Auftraggeber ergeht nur dann eine verbindliche Entscheidung, wenn der Auftraggeber den offenen Betrag an die Schlichtungskommission überweist. Andernfalls ist auf diese Beitreibung das Schiedsverfahren anwendbar. Betrifft die Streitigkeit einen Auftrag eines geschäftlichen Auftraggebers, sieht die Schlichtungsordnung das Schiedsverfahren vor.

e) Ein privater Auftraggeber im Sinne der Beschwerde- und Streitbeilegungsregelung für die Anwaltschaft ist ein Auftraggeber, der eine natürliche Person und somit keine juristische Person ist und der bei Beauftragung von Dirkzwager nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. Ein geschäftlicher Auftraggeber im Sinne der Beschwerde- und Streitbeilegungsregelung für die Anwaltschaft ist ein Auftraggeber, der kein privater Auftraggeber im Sinne der vorstehenden Definition ist.

Beschwerdebeauftragter für Rechtsanwälte:

Mr. H. Kragt
Postbus 111
6800 AC Arnhem

Mr. B. de Haan
Postbus 111
6800 AC Arnhem

Mr. J. Hagelaars
Postbus 55
6500 AB Nijmegen

e-mail: klachtenfunctionarisadvocatuur@dirkzwager.nl

Die Schlichtungsordnung kann beim Geschäftsführer der Schlichtungskommission angefordert werden. Die Anschrift lautet: Geschillencommissie Advocatuur
Postbus 90600, 2509 LP Den Haag, Niederlande.

Notariat

a) Die Schlichtungskommission der Rechtsanwälte ist nicht befugt, Entscheidungen über Streitigkeiten zwischen einem Notar oder Notaranwärter und einem Auftraggeber von Dirkzwager zu treffen.

b) Auf die Bearbeitung von Beschwerden von Auftraggebern von Dirkzwager über die Dienstleistungen eines Notars oder Notaranwärters von Dirkzwager ist die Beschwerde- und Streitbeilegungsregelung für das Notariat anwendbar. Siehe auch www.knb.nl und www.degeschillencommissie.nl.

Beschwerdebeauftragter für das Notariat:
Herr R. Berentsen
Postbus 111
6800 BZ Arnhem, Niederlande