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Kompetenz Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie mit Personal arbeiten, gehören Krankmeldungen einfach dazu. In der Praxis ergeben sich dabei folgende Fragen: Was erwartet man von mir als Arbeitgeber? Welche Maßnahmen muss ich ergreifen? Was wäre angemessen, wenn ich gegenüber einer Krankmeldung misstrauisch bin. Wann muss ich einen Betriebsarzt einschalten? Muss ich die Trägeranstalt für Arbeitnehmerversicherungen UWV hinzuziehen?

Es gibt noch komplexere Bereiche, wie zum Beispiel Fragen in Bezug auf Richtlinien im Falle des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls, Wiedereingliederung und Entlassung:

  • Ist mein Protokoll für krankheitsbedingten Arbeitsausfall ausreichend?
  • Ich möchte eine Reorganisation vornehmen. Sorgen kranke Arbeitnehmer für Schwierigkeiten?
  • Wie kann ich verhindern, dass die Trägeranstalt für Arbeitnehmerversicherungen UWV eine Lohnsanktion verhängt?
  • In welchen Fällen kann ich einen kranken Arbeitnehmer entlassen?
  • Muss ich bei Entlassung eines kranken Arbeitnehmers in jedem Fall eine Entlassungsentschädigung zahlen?
  • Ich bin Eigenrisikoträger in Bezug auf das Gesetz WGA (niederländische Regelung zur Wiedereingliederung teilweise erwerbsgeminderter Personen in den Arbeitsmarkt)/ZW (niederländisches Krankengeldgesetz). Was bedeutet das alles für mich?

Das für Arbeitsunfähigkeit zuständige Team hat sich auf derartige Fragen in Bezug auf Krankheit und Wiedereingliederung spezialisiert. Wir sind Unternehmern gern behilflich, wenn sie Unterstützung brauchen oder die richtige Strategie bei der Erfüllung aller Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit suchen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir ausgezeichnet in der Lage, gemeinsam mit Ihnen über Lösungen nachzudenken, die zu einer geeigneten Vorgehensweise führen. Setzen Sie sich einfach mit einem unserer Experten in Verbindung.