
Kompetenz Datenschutzrecht
Die Bedeutung des Datenschutzes wird in allen Bereichen des täglichen Lebens immer stärker erfahren. Das Datenschutzgesetz sorgt für einen umfassenden und strengen Schutz der Privatsphäre, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor.Ausgangspunkte des Datenschutzrechts
Das Gesetz gibt vor, dass jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten (strengen) Kriterien, die im Gesetz angegeben sind, entsprechen muss. Eine Verarbeitung liegt dann vor, wenn Sie etwas mit den personenbezogenen Daten machen. Dabei geht es beispielsweise um die Verarbeitung von Personal- oder Kundendaten, die Durchführung von Marketingaktivitäten, das Messen und Registrieren der Computer- oder Softwarenutzung oder der Produktivität von Mitarbeitern, die Messung des Energieverbrauchs oder anderer Dienste oder der Austausch von Informationen im Gesundheitswesen.
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur dann gesammelt werden, wenn Sie den Betroffenen vorab über Ihre Identität und den Zweck der Datenverarbeitung informiert haben. Es besteht also eine Informationspflicht. Außerdem dürfen Sie die Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Zielen und nur sofern erforderlich weiter verarbeiten. Dabei muss außerdem geprüft werden, ob Sie über die im Gesetz genannte Grundlage für die Datenverarbeitung verfügen. Wenn diese Grundlage fehlt, müssen Sie von den Betroffenen die Zustimmung einholen.
Des Weiteren gilt noch, dass Sie die Daten nicht zu lange aufbewahren dürfen, diese gut schützen müssen und dass Sie verpflichtet sind, zu kontrollieren, ob sich Ihre Mitarbeiter oder Dritte, die Sie einschalten, ebenfalls an die strengen Regeln des Datenschutzes halten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Vorgehensweise Ihrer Organisation in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten den Anforderungen entspricht. Das Datenschutzkolleg kann diesbezüglich als Aufsichtsgremium auftreten und im Falle eines Verstoßes Zwangs- oder Bußgelder auferlegen und seine Feststellungen veröffentlichen.
Unsere Auftraggeber
Wir beraten Großunternehmen und Firmen im KMU-Bereich verschiedener Branchen in Sachen des Datenschutzes: IT- und Internetfirmen, Universitäten und Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen sowie staatliche Instanzen. Mit unserer Expertise können wir auch Sie unterstützen, denn jede Organisation, egal ob eine Firma oder eine Schule, ob Pflegeeinrichtung oder staatliches Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten.
Erfahrene Spezialisten
Dirkzwager verfügt über viel Erfahrung und spezifische Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes. Die spezialisierten Datenschutzanwälte der verschiedenen Bereiche von Dirkzwager (wie IT-Recht, Arbeitsrecht und Gesundheitswesen) arbeiten auf diesem Gebiet intensiv zusammen. Dadurch können wir Sie fundiert beraten, wobei die unterschiedlichen Facetten des Datenschutzrechtes in Ihrer spezifischen Situation beleuchtet werden und Lösungen ausgearbeitet werden, wie Sie auf praktisch anwendbare Weise mit den strengen Regeln des Datenschutztrechts umgehen können.
Was können wir für Ihre Organisation auf dem Gebiet des Datenschutzrechts tun? Wir liefern Rechtsberatung und Betreuung in den folgenden Angelegenheiten:
- Die Prüfung und Beratung darüber, inwieweit Ihre Organisation den Datenschutzregeln entspricht;
- Die Erstellung einer Datenschutzrichtlinie für Ihre Organisation und die entsprechende Beratung;
- Die Erstellung guter (vertraglicher) Vereinbarungen in Bezug auf das Datenschutzrecht mit all Ihren Kettenpartnern und allen von Ihnen beauftragten Dritten.
- Beratung über internationalen Datenaustausch (z. B. mit Lieferanten oder innerhalb Ihres Konzerns);
- Die Unterstützung in Rechtsverfahren, beispielsweise wenn das Datenschutzkolleg (die niederländische Aufsichtsbehörde) handhabend auftritt oder bei einem Konflikt mit dem Betroffenen, dessen Daten Sie verarbeiten (z. B. ein Kunde oder ein Mitarbeiter);
- Die Beratung über Datenschutzaspekte in Bezug auf die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen oder das Finden entsprechender Vorgehensweisen;
Führen Sie den Datenschutzcheck durch*
Dirkzwager hat den Datenschutzcheck entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Online-Instrument, mit dem Sie durch einfaches Beantworten von Fragen mit ja/nein selbst testen können, ob eine bestimmte geplante oder bereits ausgeführte Verarbeitung von personenbezogenen Daten dem Datenschutzgesetz entspricht. Probieren Sie den Datenschutzcheck einmal aus und testen Sie, ob Ihre Organisation der Datenschutzgesetzgebung entspricht. Sie erfahren dann selbst, inwieweit das Datenschutzrecht auf die Aktivitäten Ihrer Organisation zutrifft.
Wenn Sie mehr erfahren oder den Datenschutzchek einmal durchführen möchten, klicken Sie bitte auf privacycheck.
*Nur auf Niederländisch