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Kompetenz Erbrecht

Die Notare (und Notaranwärter) der Abteilung Zivil- und Familienrecht sind Spezialisten auf dem Gebiet des Erbrechts. Wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung von Nachlässen, ab dem Erbschein, über die Erbschaftsteuer bis hin zur Verteilung des Nachlasses.

Privatpersonen – aber auch Unternehmen – die auf der Suche nach einem erfahrenen Fachmann für die Abwicklung eines Nachlasses sind, sind bei uns an der richtigen Adresse. Wir üben unseren Beruf mit Begeisterung aus, setzen uns für Sie ein und verfügen über die notwendigen taktischen Fähigkeiten, auch schwierige Fälle erfolgreich abzuschließen.

Insbesondere sind wir auf kompliziertere Nachlässe spezialisiert, wobei sich das Vermögen beispielsweise im Ausland befindet oder in ein Unternehmen eingebunden ist. Darüber hinaus haben wir viel Erfahrung mit komplexen Familienverhältnissen. Manchmal besteht Uneinigkeit zwischen den Erben über die Verteilung des Nachlasses. Es gelingt uns fast immer, einen solchen Nachlass zur Zufriedenheit aller abzuwickeln. In den oben genannten Situationen treten wir als Notar für die Verteilung des Nachlasses auf.

Falls Sie zweifeln, ob der Notar des Erblassers Ihre Interessen ausreichend beherzigt, können wir die Rolle des Parteinotars auf uns nehmen. In dieser Situation konzentrieren wir uns einzig auf Ihre Rechte und Interessen und kümmern uns darum, dass Ihnen der Nachlass zukommt, der Ihnen zusteht.


Wir können Ihnen bei den folgenden Angelegenheiten behilflich sein:

 

  • Ausstellen des Erbscheins
  • Erstellung der Erbschaftseuererklärung
  • Erstellung der Teilungsakte
  • Vermittler zwischen den Erben
  • Auftreten als Nachlassvollstrecker
  • Auftreten als Notar für die Erbschaftsverteilung sowie als Parteinotar