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Kompetenz Finanzaufsicht

Die Aufsicht über Finanzinstitute und andere Organisationen, die finanzielle Produkte anbieten, gewinnt zunehmend an Bedeutung. In den vergangenen Jahren wurden die Finanzinstitute mit zahlreichen neuen Vorschriften konfrontiert. Zugleich werden die Möglichkeiten für die Einwerbung von Kapital immer mehr beschränkt. Das Gesetz über die Finanzaufsicht (Wet op het financieel toezicht) und die damit zusammenhängenden Verordnungen, Leitfäden und europäischen Rechtsvorschriften können sich rasch ändern. So kann es schnell passieren, dass bestimmte Aktivitäten plötzlich genehmigungspflichtig werden. Gründliche und aktuelle Kenntnisse der relevanten Gesetze und Rechtsvorschriften sind darum unerlässlich.

Dirkzwager bietet dieses Wissen und unterstützt seine Mandanten in den unterschiedlichsten Fragen auf dem Gebiet des Finanzaufsichtsrechts. Dabei sind wir uns der Interessen, die für unsere Mandanten von Bedeutung sind oder sein können, sowie ihrer Beziehungen mit den Aufsichtsbehörden vollauf bewusst. Wir beraten unsere Mandanten proaktiv über relevante Entwicklungen, etwa: MiFID II, AIFMD, die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD II), Solvency II, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die Basisinformationsblätter für Anlageprodukte, die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und neue Vorschriften auf dem Gebiet der Altersvorsorge.

Unsere Tätigkeiten, die sich an der aktuellen Situation orientieren, beinhalten unter anderem:

  • Beratung über Marktzugang und Produktentwicklung;
  • Strukturierung und Begleitung von Wertpapieremissionen;
  • Auflage von Investitionsfonds und anderen Anlagestrukturen;
  • Erstellung oder Beurteilung relevanter Dokumente, etwa von Kooperationsvereinbarungen;
  • Beratung über bestehende und neue Vorschriften;
  • Beratung bei Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden;
  • Prozessführung in spezialisierten Angelegenheiten.