
Kompetenz Finanzierung und Sicherheiten
Unternehmer, die einen Finanzierungsvertrag abschließen wollen, werden oft mit einer Vielzahl von Bedingungen konfrontiert. Die Experten von Dirkzwager sind sehr erfahren in der Erstellung und Beurteilung von Kreditdokumenten und können Sie fachkundig dabei unterstützen. Wir beraten Sie nicht nur beim Abschluss von Finanzierungsverträgen, sondern auch bei der Neufinanzierung und der Beendigung von Finanzierungsvereinbarungen, wobei wir großen Wert auf Risikobegrenzung legen. Unser Wissen und unsere Erfahrung in den Bereichen Insolvenzrecht und Umstrukturierung sowie Bank- und Finanzwesen bieten hier einen hohen Mehrwert. Unsere Experten arbeiten dabei eng zusammen.In unserer täglichen Praxis sind wir unter anderem für nationale und internationale Geldgeber, Unternehmen, Behörden und andere Organisationen tätig. Zu unseren Mandanten gehören öffentliche und halböffentliche Stellen wie Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens, Wohnungsbaugesellschaften und mittelständische internationale Unternehmen.
Unsere vielfältigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzierung und Sicherheiten umfassen unter anderem:
- die Beurteilung und Aushandlung von Kreditdokumenten (darunter LMA-Dokumentation nach niederländischem Standard, Mezzanine-Kreditverträge und Konzernkreditverträge);
- die Beurteilung und Erstellung gewerblicher Sicherheitsdokumentation, beispielsweise über Pfandrechte und Hypotheken, Eigentumsvorbehalte, Kautionen, Bankbürgschaften, gesamtschuldnerische Haftung und gegenseitige Sicherheitsleistungen (Sicherheitenpoolverträge);
- die Geltendmachung von Sicherheiten und Konzernkrediten, Forderungen gegen gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaften, Konzernbürgschaften, Regressnahmen, Forderungsübergänge und Umlagen;
- die Beurteilung und Aushandlung von Factoring- und Leasingverträgen;
- die Begleitung bei der Neufinanzierung und Übernahmefinanzierung;
- die Begleitung bei der Kreditkündigung durch Banken oder bei der Sonderverwaltung;
- die Begleitung der Mandanten bei Betriebskapitalfinanzierungen durch Verbriefung (Ausstellung handelbarer Wertpapiere);
- die Finanzierung durch Crowdfunding und Genossenschaftsbanken, die Beratung über Genehmigungen aufgrund des Gesetzes über die Finanzaufsicht (Wet op het financieel toezicht/Wft) sowie Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen in diesem Zusammenhang;
- die Finanzierung durch Wertpapieremissionen (Geschäftsanteile, Beteiligungen, wandelbare oder nicht wandelbare Schuldinstrumente/Anleihen, Optionsscheine usw.) und Beratung über Genehmigungen aufgrund des Gesetzes über die Finanzaufsicht (Wet op het financieel toezicht/Wft) sowie Möglichkeiten für Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen in diesem Zusammenhang;
- Finanzierungen, die aufgrund von Beihilferegelungen, steuerlichen Instrumenten, Finanzierungsinstrumenten, Bürgschaften oder Investitionsprogrammen der niederländischen Regierung oder von internationalen Einrichtungen oder Körperschaften verfügbar oder möglich werden (z. B. Bürgschaftsregelung für Unternehmensfinanzierungen (GO-Regelung), Innovationsfonds für den Mittelstand, Finanzierungsfazilitäten der EIB usw.);
- Beurteilung und Umstrukturierung von Derivatendokumentationen, darunter ISDA-Rahmenverträge;
- juristische Begleitung von Projektfinanzierungen, etwa bei Energieprojekten.