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Kompetenz Geschäftsführer- und Vorstandshaftung

Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere Aufsichtsorgane werden heutzutage häufiger persönlich haftbar gemacht als noch vor zehn Jahren. Es scheint, als würde sich inzwischen auch in den Niederlanden eine neue Klagekultur etablieren. Um sich dagegen zu wappnen, werden Geschäftsführer- und Vorstandshaftpflichtversicherungen abgeschlossen, was wiederum die Klagekultur fördert. Auch wenn über umfangreiche Fälle ausführlich in den Medien berichtet wird, sind sich viele Führungskräfte noch nicht hinreichend der Risiken bewusst, die mit der Leitung einer juristischen Person einhergehen.

Die persönliche Haftung ist keineswegs nur ein Risiko für die Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften. Jeder Geschäftsleiter und Aufsichtführende, ganz gleich ob in einer Dorfschule oder einem multinationalen Unternehmen, kann unter bestimmten Bedingungen persönlich – also auch mit seinem Privatvermögen – haftbar gemacht werden. Im Allgemeinen kommt eine persönliche Haftung erst dann in Betracht, wenn der betreffenden Führungskraft selbst ein schwerwiegender Vorwurf gemacht werden kann – was aber längst nicht alle Gläubiger oder Insolvenzverwalter davon abhält, Forderungen einzureichen.

Die Gefahr, persönlich haftbar gemacht zu werden, liegt bei nahezu allen Managementaufgaben auf der Lauer. So können beispielsweise Fehler bei der Gründung der juristischen Person, fehlerhafte Wertpapierprospekte, unverantwortliche Dividendenausschüttungen, irreführende oder nicht fristgerecht hinterlegte Jahresabschlüsse, unsorgfältige Buchführungsunterlagen oder Benachteiligungen von Gläubigern eine persönliche Haftung nach sich ziehen. Vor und nach einer Insolvenz besteht für die Führungskräfte das größte Risiko. Im Falle einer Insolvenz können darüber hinaus verschiedene Beweisvermutungen gelten, die erhebliche Nachteile mit sich bringen können. Auch wenn Steuerschulden zu spät beglichen werden oder wenn sich das Unternehmen leichtsinnig zu einer Leistung verpflichtet hat, die es dann nicht erbringen kann, wird schnell der Geschäftsleiter selbst ins Visier genommen.

Die Geschäftsführer- und Vorstandshaftung lässt sich grob unterteilen in:

  • die interne Haftung, wobei der Geschäftsleiter vom eigenen Unternehmen, der eigenen Einrichtung oder dem eigenen Insolvenzverwalter haftbar gemacht wird
  • die externe Haftung, wobei der Geschäftsleiter von einem Dritten haftbar gemacht wird, beispielsweise von einem Gläubiger oder externen Insolvenzverwalter.

Eine persönliche Haftung kann erhebliche Folgen haben, sowohl finanziell als auch in anderen Hinsichten. Wenn Sie Geschäftsführer oder Vorstand, Aufsichtsrat oder anderweitig Aufsichtführender sind, ist es wichtig, dass Sie eine persönliche Haftung verhindern oder zumindest ihre Folgen begrenzen. So können sie sich vorab auf verschiedene Arten zuverlässig absichern und sich effektiv verteidigen, wenn doch einmal eine Forderung droht.
Unsere Fachgruppe Geschäftsführer- und Vorstandshaftung berät und unterstützt Sie dabei. Wenn es zu einem Verfahren kommt, führen wir im Auftrag des Beklagten die Verteidigung.  

Außer Geschäftsleitern und Aufsichtführenden unterstützt die Fachgruppe auch nationale und internationale Versicherungsgesellschaften bei oft umfangreichen Schadenersatzforderungen, wobei in der Funktion des Monitoring Counsel die Verteidigung durch die Rechtsanwälte der betroffenen Führungskräfte koordiniert und Beratung über die Geschäftsführer- und Vorstandshaftpflichtversicherung angeboten wird.

Das Team

In der Fachgruppe sind die multidisziplinären Kenntnisse und Erfahrungen in einem gemeinsamen Team gebündelt.
So sind wir in der Lage, rasch und effektiv zu handeln.

Geleitet wird die Fachgruppe von Daan Baas, Rechtsanwalt in der Sektion Haftpflicht, Schäden und Versicherungen. Er wird oft in grenzüberschreitenden und komplexen Fällen hinzugezogen. Aus derselben Sektion – der größten Sektion für Schadensregulierung in den Niederlanden – gehören auch die Rechtsanwälte Wim Weterings, Elline Diedering und Lieke Verlinden der Fachgruppe an. Rogier Faase, Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, ist auf die Beratung und Prozessführung in insolvenzbezogenen Fragen spezialisiert. Rob van Houts, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, befasst sich insbesondere mit Fragen der finanzrechtlichen Haftung. Aus notarieller Perspektive berät Deline Kruitbosch über Fragen der Haftung bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften sowie bei Streitigkeiten zwischen deren Stakeholdern. Tom van Malssen, Rechtsanwalt für das Gesundheitswesen, befasst sich mit der Beratung im Bereich der Verwaltung in seinem Fachgebiet. Darüber hinaus ist er als Kassationsanwalt tätig, der erforderlichenfalls den Prozess bis zum obersten Gericht (in den Niederlanden der Hoge Raad) führt.

Möchten Sie mehr über die Fachgruppe Geschäftsführer- und Vorstandshaftung wissen oder einen Termin vereinbaren? Wenden Sie sich dann an Daan Baas, Telefon +31 (0)26 3538416, E-Mail baas@dirkzwager.nl