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Kompetenz Joint Ventures

Für eine intensive Zusammenarbeit scheint für viele Unternehmen die Gründung einer Joint Venture die ideale Form zu sein. Zwei oder mehrere Parteien arbeiten dann gemeinsam in einem neuen Unternehmen, das oftmals für ein bestimmtes Projekt oder spezielle Aktivität gegründet wird, wobei jede Partei einen Teil des Vermögens, der Arbeit und/oder sonstige Vermögensbestandteile einbringt. Gewinn und Verlust gehen auf das Konto der zusammenarbeitenden Parteien. Der Unterschied zu einer Fusion liegt darin, dass die Partner vollständig selbstständig bleiben.

Eine Zusammenarbeit in einer Joint Venture ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden. Wie vermeidet man, dass in einer Joint Venture Konflikte entstehen? Welches sind die Ausgangspunkte für einen erfolgreichen Verlauf? Innerhalb unseres Teams Fusionen und Übernahmen haben sich einige Rechtsanwälte und Notar(Anwärter) auf die juristische Betreuung von Joint Ventures spezialisiert. Dabei geht es um die Gründung der Joint Venture-Gesellschaft und die Erstellung und das Aushandeln der Joint Venture- Vereinbarung.

Wir betreuen Joint Ventures für große und mittelgroße Unternehmen aus der Region, jedoch auch von außerhalb, national und international. Dank der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit im Team sind die internen Wege kurz, und wir können Sie über den gesamten Prozess hinweg effizient beraten.

Unbegrenzte Beratung


Eine grenzüberschreitende Rechtssache? Auch im Ausland können wir Ihnen behilflich sein. Für den deutschen Markt steht Ihnen unser German Desk zur Verfügung, und wir sind an TELFA angeschlossen, ein europäischer Zusammenschluss von Rechtsanwalts- und Notarkanzleien. Und dank der Verbindung zum amerikanischen Netzwerk USLAW haben wir auch direkte Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen aus den USA.