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Kompetenz Kassations- und Berufungsverfahrensrecht

Unser Team für Kassations- und Berufungsverfahrensrecht ist auf die Führung und Begleitung von Gerichtsverfahren im gesamten Spektrum des bürgerlichen Rechts spezialisiert. Wir prozessieren in allen Rechtszügen, wobei der Schwerpunkt auf Berufungs- und Kassationsverfahren liegt. Wir bieten Ihnen jede Form der Prozessbegleitung, von der Beratung in Berufungs- und Kassationsverfahren bis hin zur vollständigen Prozessführung.

Berufungsverfahrensrecht

In einem Gerichtsverfahren erhält eine Streitigkeit eine neue juristische Dimension: die des Verfahrensrechts, auch Prozessrecht genannt. Während im materiellen Recht Ihre Rechte (und Pflichten) niedergelegt sind, umfasst das Verfahrensrecht (das „formale Recht“) die Rechtsnormen, nach denen Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Ein erfolgreiches Gerichtsverfahren setzt gründliche Kenntnisse des Verfahrensrechts voraus. Verfahrensrechtliche Themen wie die Aufteilung von Darlegungspflicht und Beweislast oder die Formulierung von Klagen und Klageänderungen spielen in diesen Verfahren nämlich nicht selten eine entscheidende Rolle.


Die Mitglieder unseres Teams für Kassations- und Berufungsverfahrensrecht sind Experten für all diese Aspekte des Zivilprozessrechts. Besonders spezialisiert sind wir auf Verfahren an den zweitinstanzlichen Gerichtshöfen und dem Hohen Rat, dem obersten Verwaltungsgericht der Niederlande. Ein sehr wichtiger Bereich, denn durch Einlegung eines Rechtsmittels kommt ein noch tieferer und komplexerer Bereich des Verfahrensrechts ins Spiel. So sind im Berufungsverfahren komplizierte verfahrensrechtliche Themen wie das Rügerecht, der Devolutiveffekt und die Regelung der doppelten Schlussfeststellung zu beachten. Unsere Erfahrung mit Prozessen an den Gerichtshöfen und beim Hohen Rat ist auch in niedrigeren Rechtszügen wertvoll, da wir uns durch Auswahl einer entsprechenden Prozessführungsstrategie schon in einem frühen Stadium auf die eventuellen späteren Rechtsmittel einstellen können.

Kassation

Nach einer (teilweise) ungünstigen Entscheidung eines Gerichtshofs steht der unterliegenden Verfahrenspartei noch das Rechtsmittel der Kassationsbeschwerde beim Hohen Rat offen. Wenn das Verfahren dieses Stadium erreicht hat, stehen die Tatsachen bereits fest. Der Hohe Rat beurteilt also ausschließlich, ob das Recht korrekt angewendet wurde, ob die Entscheidung im vorigen Rechtszug ausreichend begründet wurde und ob alle anderen wesentlichen Formvorschriften beachtet worden sind. Angesichts des besonderen Charakters des Kassationsverfahrens ist die Prozessführung vor dem Hohen Rat ein Fach für sich. Nähere Informationen über die Kassationsbeschwerde und den Verfahrensverlauf finden Sie hier. 

Unsere Dienstleistungen

Sind Sie in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, die voraussichtlich zu einem Gerichtsverfahren oder zur Anrufung eines höheren Gerichts führen wird? Setzen Sie sich dann mit Tom van Malssen in Verbindung (+31 (0)24 3813135 oder vanmalssen@dirkzwager.nl). Wir beraten Sie gern über Berufungs- und Kassationsverfahren, führen für Sie einen Quick Scan des von der Gegenpartei eingelegten Rechtsmittels und dessen Zulässigkeit durch oder übernehmen für Sie die gesamte Prozessführung. Rechtsanwälten, die spezifische Unterstützung in verfahrensrechtlich komplexen Fällen suchen, stehen wir gern mit fachkundiger Beratung zur Seite.