1. Home
  2. Spezialgebiete
  3. Marktregulierung

Kompetenz Marktregulierung

Umfassende Kenntnisse vom Wettbewerbsrecht wurden in der Fachgruppe Wettbewerb, Marktregulierung & Staatliche Beihilfen (Mededinging, Marktregulering & Staatssteun) vereint.

Umfassende Kenntnisse vom Wettbewerbsrecht wurden in der Fachgruppe Wettbewerb, Marktregulierung & Staatliche Beihilfen (Mededinging, Marktregulering & Staatssteun) vereint. Die niederländische Verbraucherschutz- und Marktaufsichtsbehörde Autoriteit Consument en Markt (ACM) und die Europäische Kommission (EK) führen die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften. Neben der ACM gibt es im Bereich der Marktregulierung noch weitere Aufsichtsbehörden, wie etwa die Finanzaufsichtsbehörde AFM und die Gesundheitsbehörde NZa.

Für manche Märkte ist neben den allgemeinen Wettbewerbsvorschriften eine staatliche Regulierung notwendig, um echten Wettbewerb zu schaffen und zu erhalten. Dies erfolgt vor allem in Sektoren, in denen früher staatliche Betriebe tätig waren. So ist der niederländische Telekommunikationskonzern KPN verpflichtet, Mitbewerbern Zugang zu seinem Netz zu verschaffen, damit diese in Konkurrenz mit KPN Telekommunikationsdienstleistungen für Endnutzer erbringen können. Für das niederländische PostNL gilt eine vergleichbare Verpflichtung, wenn es um die Zustellung von Sendungen innerhalb von 24 Stunden geht. Im Energiesektor dürfen die Netzbetreiber ihre gewerblichen Sparten (die auf dem Markt aktiv sind) nicht begünstigen. Marktregulierung kann auch zur Folge haben, dass Aufsichtsbehörden (Höchst-)Tarife festlegen. Diesen Weg ist die ACM beispielsweise im Energiesektor gegangen. Für den Gesundheitssektor legt die NZa Höchsttarife fest.

Neben der Aufsicht über die Einhaltung sektorspezifischer Vorschriften beaufsichtigt die ACM auch die Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften, wie etwa der Vorschriften auf den Gebieten Fernabsatz und unlauterer Wettbewerb.

Die Spielregeln der Marktregulierung bieten für den einen Chancen, während sie für den anderen eine Einschränkung oder ein Risiko darstellen. Die unserer Fachgruppe angehörenden Rechtsanwälte besitzen umfassende Erfahrung mit der Anwendung sektorspezifischer Vorschriften auf den Gebieten Gesundheit, Telekommunikation, Verbraucherrecht, Post und Energie. Wir arbeiten eng mit Juristen aus der Fachgruppe Energie, der Fachgruppe Banking & Finance und der Sektion Gesundheitswesen zusammen.

Auf dem Gebiet der Marktregulierung, das der Aufsicht durch die ACM unterliegt, beraten und begleiten wir Unternehmen unter anderem bei:

  • Streitbeilegungsverfahren bei der ACM
  • Durchsetzungs- und Sanktionsverfahren von/bei der ACM
  • Beratung und Unterstützung bei Überprüfungen von Seiten der ACM, darin inbegriffen Begleitung eines Einsatzes/Betriebsbesuches
  • Beratung und Unterstützung bei Zusageverfahren
  • Beratung und Unterstützung bei Marktanalyseverfahren und anderen Beschlüssen der ACM, wie etwa Tarifbeschlüssen
  • Beratung und Unterstützung bei (Online-)Konsultationen der staatlichen Institution und Gesetzgebungsverfahren im Rahmen sektorspezifischer Vorschriften
  • Beratung und Unterstützung bei Zivilverfahren zwischen regulierten und nicht regulierten Parteien