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Kompetenz Nachlassplanung

Was ist Nachlassplanung? “Estate” ist das englische Wort für Nachlass. “Estate Planning” ist ein aus den USA herübergewehter Begriff, der für die Beratung angewandt wird, die sich auf die rechtliche und steuerliche Betreuung des Übergangs und der Instandhaltung von (Familien-)Vermögen bezieht. Die Nachlassplanung hat das Ziel, ein aufgebautes Vermögen steuerlich so vorteilhaft wie möglich an die Erben zu übertragen.

Sie ist Teil der “Finanzplanung”. Die Finanzplanung hat mehr mit Vermögensverwaltung, Pensionsregelung und den auf lange Sicht gewünchten verfügbaren Ausgabespielraum zu tun. Der Steuerdruck der Einkommensteuer spielt dabei eine wichtige Rolle. Bei der Nachlassplanung geht es vor allem um Maßnahmen, die getroffen werden können, um den zukünftigen Nachlass so klein wie möglich zu halten und damit die insgesamt zu zahlende Erbschaftsteuer zu beschränken. Dazu sind einige Überlegungen erforderlich. Bei der Planung spielen die Schenkungsteuer, das Erbrecht, das Ehevermögensrecht und das Steuerrecht eine Rolle.

Es geht um Fragen wie:

  • Müssen Sie Ihre Ehebedingungen ändern oder nicht?
  • Müssen Sie ein Testament erstellen?
  • Wäre es besser, bereits zu Lebzeiten Ihr Vermögen zu übertragen?

Ganz wichtig ist, dass die zu treffenden Maßnahmen gut aneinander anschließen.

Die Einsparung von Erbschaftsteuer ist nicht der einzige Aspekt, mit dem bei der Nachlassplanung gerechnet werden muss. Nicht alles darf der Steuereinsparung geopfert werden. Um eine so verantwortungsvoll wie mögliche Entscheidung zu treffen, ist es erforderlich, eine klare Abwägung zwischen den Vor- und Nachteilen der Vermögensübertragung zu treffen. Entscheidungen, die jetzt getroffen werden, haben wahrscheinlich erst in einigen Jahren entsprechende Folgen, während sich in der Zwischenzeit einiges ändern kann.

Ein Nachteil der Vermögensübertragung zu Lebzeiten ist, dass in vielen Fällen sofort Steuern bezahlt werden müssen. Bei der Nachlassplanung hat man es auch mit der Schenkungs- und Erbschaftsteuer zu tun. Die Erhebung einer Schenkungsteuer tritt ein, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen wird. Die Erbschaftsteuer wird bei der Vererbung des Nachlasses fällig. Die Sätze und Freibeträge für die Schenkungs- und Erbschaftsteuer sind gleich. Auf diese Weise betrachtet, ist die Schenkungsteuer also eigentlich ein Vorschuss auf die durch die Erben geschuldete Erbschaftsteuer. Die Zahlung der Schenkungsteuer kann deshalb als ein Liquiditätsnachteil betrachtet werden. In den Niederlanden gibt es das Sprichwort: “Einmal geschenkt, bleibt geschenkt!” Schenkungen sind grundsätzlich unwiderruflich und können hinterher nicht mehr rückgängig gemacht werden. Und verlieren Sie nach der Vermögensübertragung nicht Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Hinblick auf Ihre Kinder?

Es ist daher auch wichtig, dass Sie gemeinsam mit dem Notar(-anwärter) die Frage beantworten, wie Sie das Sagen über Ihr Vermögen behalten, beispielsweise über eine Schenkung auf Papier, den geschenkten Betrag komplett oder teilweise einer Zwangsverwaltung zu unterwerfen und/oder über die Durchführung einer widerruflichen Schenkung nachzudenken.

Schlussfolgerung


Die Nachlassplanung ist kein einfaches Thema. Außerdem ist das Recht fortwährend in Bewegung. Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen auf diesem Gebiet sind daher von großer Bedeutung. Ein Notar(-anwärter) ist der Experte schlechthin, der Sie über dieses schwierige Thema beraten kann. Er oder sie kann alle rechtlichen finanziellen und steuerlichen Folgen für Sie herausarbeiten. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns die Möglichkeiten zu untersuchen.