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Kompetenz Omgevingsrecht

Der Bau eines neuen Windparks, die zeitweise Abweichung von einem Flächennutzungsplan oder die Klage gegen einen Bauplan: All dies sind Angelegenheiten, die unter das Planungsrecht fallen. Gemeinsam ist ihnen, dass es um Eingriffe in unser Lebens- und Wohnumfeld geht: Raumordnung, Natur, Umwelt und Wasser. Die Rechtsanwälte der Sektion Behörden und Immobilien haben sich auf all diese Komponenten des Planungsrechts spezialisiert. Die Mitglieder unseres Teams sind Autoritäten in Teilgebieten des Planungsrechts.

Beratungs- und Prozesserfahrung

Behörden und private Auftraggeber machen gern von diesem Fachwissen Gebrauch. So beraten und begleiten wir Gemeinden, Provinzen, Zentralbehörden, Wohnungsbaugesellschaften und Wasserverbände. Aber auch Unternehmen, Projektentwickler und Grundstückseigentümer legen uns ihre planungsrechtlichen Fragen vor. Dank frühzeitiger Beratung können Streitigkeiten so weit wie möglich begrenzt werden. Sollte es dennoch einmal zu einem Gerichtsverfahren kommen, verfügen wir über das nötige Fachwissen.

Wir unterstützen Sie gern bei all Ihren rechtlichen Fragen in den folgenden Bereichen:

  • Flächennutzungspläne
  • Planungsgenehmigungen
  • Enteignungen
  • Nachteilsausgleich und Planungsschäden
  • Raumordnungsverordnung (Besluit ruimtelijke ordening)
  • Naturschutz
  • Aufsicht und Durchsetzung
  • Andere verwandte öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Angelegenheiten

Gesetz über das Planungsrecht 2019

Das Planungsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, in dem sich regelmäßig Veränderungen vollziehen. Eine große, einschneidende Veränderung steht Anfang 2019 an, wenn voraussichtlich das Gesetz über das Planungsrecht in Kraft treten wird. In diesem neuen Gesetz werden alle für Raumordnungsprojekte geltenden Vorschriften gebündelt und besser aufeinander abgestimmt. Darüber hinaus erhalten die Beteiligten mehr Raum für Eigeninitiative. Für Unternehmen ist es wichtig, ihre Projektplanung und -organisation rechtzeitig auf das neue Gesetz abzustimmen. Wir können Sie kurzgefasst und konkret über die spezifisch für Sie relevanten Punkte informieren.