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Kompetenz Pensionsrecht

Die Fachgruppe Pensionsrecht besteht aus einem Team von Pensionsjuristen aus dem Fachbereich Arbeitsrecht. Pensionsfragen genießen großes Interesse. Die Regelungen in Bezug auf die Pension sind kompliziert und ständig in Bewegung. Die Bedeutung der Pension im Rahmen der Arbeitsbedingungen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Eine Anpassung von Pensionsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird in vielen Fällen unvermeidlich sein. Wir bleiben in unseren spezifischen Fachkenntnissen immer auf dem Laufenden und setzen unsere Expertise ein, um Arbeitgeber und Leistungserbringer bei Ihrer Pensionspolitik und bei Entscheidungen über Pensionen zu unterstützen.

Wir prozessieren und beraten Sie unter anderem in folgenden Gebieten:

 

  • Anpassung von Pensionsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer(n)
  • Unterstützung von Leistungserbringern, oftmals Unternehmenspensionsfonds
  • Erstellung und Beurteilung von Pensionsdokumenten (wie Pensionsregelungen, Startbriefen, Ausführungsvereinbarungen)
  • Freistellung von der Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebspensionsfonds
  • Wechsel des Arbeitgebers
  • Privatisierung
  • Folgen der neuen Steuergesetzgebung (wie das Gesetz über Pension und Lebenslauf /Wet VPL und das Gesetz über die Frührente / Wet RVU), unter eventueller Anwendung des Übergangsrechts
  • FLO-Problematik
  • Diskriminierungsverbote
  • Frührente und Aufschub der Rentenbezüge
  • Weiterrabeiten bei Erreichen des Pensionsalters

Zunehmender Anteil

Während früher oftmals die Pension zur Sprache kam, wenn es um eine Entlassung ging, ist die Pension heutzutage ein selbständiges Thema im Arbeitsrecht. Pension ist eine wichtige und wertvolle Arbeitsbedingung. Die Pensionsbeiträge, die Arbeitgeber zahlen, liegen bei durchschnittlich 20 % der Lohnkosten. Zu welchen Pensionsvereinbarungen dies führt, ist oftmals unklar. Darüber hinaus spielen andere Dinge eine Rolle, wie Schwankungen im Wert der Anlagen, die Veralterung der Teilnehmer und eine immer weiter zunehmende Lebenserwartung.

Arbeitgeber und Leistungserbringer werden aktiver und transparanter über Pensionsfragen informieren müssen. Die Einbringung spezifischer Kenntnisse über das Pensionswesen ist dabei unentbehrlich. Die Fachgruppe Pensionsrecht bietet nicht nur die Kenntnisse, sondern verfügt auch über die entsprechende Erfahrung. Wir beleuchten gerne mit Ihnen gemeinsam das Thema Pension in Ihrer Organisation.

Wissensbündelung

Im Interesse des Mandanten bündeln wir die Kenntnisse mehrerer Fachbereiche in unserer Kanzlei mit Kollegen des Bereichs Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Gesundheitsrecht, jedoch auch mit denen des Notariats. Sie behalten immer Ihren festen Ansprechpartner: Ihren eigenen Anwalt, der Ihre spezifische Situation gut kennt, der direkt auf neue Fragen eingehen kann und Ihre Interessen niemals aus dem Auge verliert.