1. Home
  2. Spezialgebiete
  3. Personen- und Familienrecht

Kompetenz Personen- und Familienrecht

Die Notare (bzw. Notaranwärter) des Bereichs Personen- und Familienrecht widmen ihre volle Aufmerksamkeit den Kunden. Menschen, die uns um Rat fragen, kommen meist in sehr persönlichen Angelegenheiten, von einem Partnerschaftsvertrag bis hin zum Testament. Für viele Klienten arbeiten wir bereits seit Jahren, manchmal von Generation zu Generation.

Partnerschaftsvertrag

Möchten Sie zusammenziehen? Dann können wir für Sie einen Vertrag aufsetzen, in der bestimmte Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Partner festgelegt werden. Beispielsweise über Haushaltskosten, welche Güter wem gehören, oder dass ein Partner alle gemeinschaftlichen Güter erhält, wenn der andere Partner stirbt.

Ehevertrag

Heiratspläne? Mit einem Ehevertrag regeln Sie, dass bestimmte Besitztümer oder Vermögenswerte weiterhin Ihnen gehören werden, wie zum Beispiel eine Erbschaft oder Schenkung. Ein Ehevertrag ist vor allem dann wichtig, wenn Sie oder beide ein eigenes Unternehmen besitzen. Dann können die Gläubiger des Einen nicht an das Vermögen des Anderen kommen.

Testament

Mit einem Testament können Sie sichergehen, dass Ihr Nachlass auf korrekte Weise verteilt wird. Sie können darin auch aufnehmen lassen, wer die Vormundschaft über Ihre Kinder erhalten soll oder wen Sie zum Testamentvollstrecker ernennen wollen. Oder ob ein Erbe ausschließlich den Kindern zugesprochen wird, und nicht an Schwiegertochter oder Schwiegersohn.

Erbschaft

Für die Abwicklung eines Erbes muss ein Erbschein oder eine Testament vollstreckungsurkunde ausgestellt werden. Diese Nachweise benötigen Sie, um über die Bankkonten des Verstorbenen verfügen zu können. Des Weiteren kümmern wir uns um die Erledigung aller Aufgaben in Sachen Erbschaftsteuer und die Verteilung des Erbes.

Nachlassplanung

Möchten Sie bereits zu Lebzeiten regeln, dass Ihre Erben so wenig Erbschaftsteuer wie möglich bezahlen? Dann können Sie sich an uns wenden, sodass wir Sie in Sachen der Nachlassplanung speziell beraten können. Einige unserer Notare sind offiziell anerkannte Nachlassplaner.

Wissensbündelung

Das Familienrecht enthält viele Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten. Manchmal ist die Unterstützung durch einen Experten im Unternehmensrecht oder ein Rechtsanwalt erforderlich. All diese Spezialgebiete sind bei uns zu finden. Falls erforderlich arbeiten wir eng mit diesen Kollegen zusammen, sodass Sie sich einer ausgewogenen juristischen Beratung sicher sein können. Auf alle Fälle behalten Sie Ihren festen, vertrauten Ansprechpartner. Ein Notar(Anwärter), der voll und ganz mit Ihrer speziellen Situation vertraut ist, der sofort auf neue Fragen eingehen kann und Ihre Interessen niemals aus dem Auge verliert. Denn außer juristischen Kenntnissen, geht es selbstverständlich vor allem um Menschen.