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Kompetenz Vergaberecht

Kenntnisse im Bereich des Vergaberechts werden in der Fachgruppe Vergabe, Wettbewerb und staatliche Beihilfe gebündelt. Unsere Anwälte für Vergaberecht sind Spezialisten mit viel Beratungs- und Prozesserfahrung. Mit diesem breiten Hintergrund können wir unseren Mandanten hilfreich zur Seite stehen. Unsere Mandanten sind sowohl Auftraggeber (u.a. Gemeinden, Behindertenwerkstätten, Landschaftsverbände, Universitäten und Pflegeeinrichtungen) als auch Bieter (u.a. Bauherren, Lieferanten und Architekten). Da wir beide Parteien vertreten, können wir Ihre Fragen aus verschiedenen Perspektiven betrachten.

Europäischer Schwellenwert

Schon seit einiger Zeit müssen öffentliche Aufträge über den europäischen Schwellenwerten grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass Behörden häufig auch bei Aufträgen unter diesem Schwellenwert das Vergaberecht berücksichtigen müssen, zusätzlich zu ihrer eigenen Einkaufsstrategie. Dies ist nicht nur eine Folge des neuen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (vom 1. April 2013), es steht auch in Zusammenhang mit den (europäischen) Grundsätzen des Vergaberechts. Daneben können private Parteien, die sich (freiwillig) für eine Ausschreibung entscheiden, mit diesen Grundsätzen zu tun bekommen.

Häufig gestellte Fragen

Die ausführlichen Vergaberegeln und die vielen (manchmal widersprüchlichen) Gerichtsurteile machen die Praxis häufig komplex.

Kommen Ihnen die folgenden Fragen bekannt vor?

  • Was bedeutet die Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in der Praxis?
  • Wann liegt eine Ausschreibungspflicht vor?
  • Wann können Behörden untereinander Aufträge vergeben, ohne sie ausschreiben zu müssen?
  • Entsprechen die Ausschreibungsdokumente dem Vergaberecht?
  • Darf eine Ausschreibung (nach Zuschlag) wieder zurückgezogen werden?
  • Wann ist Bieten strategisch (zulässig) und wann manipulativ (nicht zulässig)?
  • Darf ein Gebot aufgrund von Geldmangel für ungültig erklärt werden?
  • Welche Änderungen dürfen Sie in einem ausgeschriebenen Vertrag vornehmen?
  • Inwieweit muss ich als Privatpartei auch das Vergaberecht berücksichtigen?

Unser Wissen ist Ihr Wissen

Gerne teilen wir unsere spezifischen Kenntnisse mit unseren Mandanten. Darum organisieren wir Workshops für Bieter und Auftraggeber. Auf den Workshops wird alles besprochen, was in der Vergabepraxis wichtig ist. Haben Sie einen besonderen Wunsch? In Absprache können wir einen Workshop zusammenstellen, der ganz auf Ihr Unternehmen er Ihre Organisation zugeschnitten ist. Oder haben Sie eine Frage zum Vergabeverfahren? Zögern Sie nicht, uns für eine erste (unverbindliche) Beratung anzurufen.