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Kompetenz Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein wichtiger Zweig des öffentlichen Rechts. Unsere Juristen der Sektion Behörden und Immobilien sind außer auf Natur- und Umweltschutz, Planungsrecht, Enteignung und kommunales Vorkaufsrecht auch auf alle anderen Bereiche des Verwaltungsrechts spezialisiert. Das Verwaltungsrecht, das das Verhältnis zwischen Bürgern/Unternehmern und dem Staat regelt, ist dynamisch und komplex. Es umfasst außer dem Planungsrecht auch die Gesetze und Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung, der Beihilfen, der Öffentlichkeit der Verwaltung und der nachhaltigen Energieversorgung. Für all diese Bereiche beschäftigen wir Experten mit umfassender Beratungs- und Prozesserfahrung.

Wissen teilen

Schon seit vielen Jahren sind wir im Bereich Verwaltungsrecht für verschiedene Mandanten tätig: Gemeinden und Provinzen, halböffentliche Stellen, Bildungseinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Zertifizierungsstellen, Projektentwickler, Bauunternehmen und andere Organisationen.

Innerhalb von Dirkzwager findet in den Sektorteams, etwa zum Thema Bildung, Behörden, Agrar- und Ernährungswirtschaft oder Immobilien, ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Juristen der verschiedenen Disziplinen statt. So halten wir einander über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Dieses gesamte Wissen nutzen wir dazu, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation juristische Unterstützung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zu bieten.

Wir unterstützen Sie gern bei all Ihren rechtlichen Fragen in den folgenden Bereichen:

◦ Flächennutzungspläne
◦ Planungsgenehmigungen
◦ Enteignungen
◦ Gebiets- und Projektentwicklung
◦ Öffentlich-private Zusammenarbeit
◦ Nachteilsausgleich und Planungsschäden
◦ Naturschutz
◦ Aufsicht und Durchsetzung
◦ Beihilfen
◦ Bildung und Schulgebäude
Projektentwicklung
◦ Gemeinschaftliche Regelungen/Regionen
◦ Öffentlichkeit der Verwaltung
◦ Verwaltungsrechtliche Verfahren

Frühzeitige Beratung

Dank unserer fachkundigen und frühzeitigen Beratung können Sie Streitigkeiten so weit wie möglich begrenzen und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Wir denken gemeinsam mit Ihnen über die besten Lösungen nach und beraten Sie von Anfang an über die Möglichkeiten, Risiken und eventuellen Fallstricke.

Bündelung des Wissens

In manchen Angelegenheiten ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberater von großer Bedeutung. Wir beschäftigen diese Berufsgruppen. Auf diese Weise bündeln wir das benötigte Rechtswissen, das zu Ihrem Auftrag passt. Sie behalten natürlich in jedem Fall Ihren festen, vertrauten Ansprechpartner.