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Kompetenz Wettbewerbsrecht

Umfassende Kenntnisse vom Wettbewerbsrecht wurden in der Fachgruppe Wettbewerb, Marktregulierung & Staatliche Beihilfen vereint.

Umfassende Kenntnisse vom Wettbewerbsrecht wurden in der Fachgruppe Wettbewerb, Marktregulierung & Staatliche Beihilfen vereint. Die niederländische Verbraucherschutz- und Marktaufsichtsbehörde Autoriteit Consument en Markt (ACM) und die Europäische Kommission (EK) führen die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften. Neben der ACM gibt es im Bereich der Marktregulierung noch weitere Aufsichtsbehörden, wie etwa die Finanzaufsichtsbehörde AFM und die Gesundheitsbehörde NZa.

Das Wettbewerbsrecht verbietet Kartellabsprachen zwischen Unternehmen, wie etwa Preisabsprachen, und Marktaufteilungsabsprachen zwischen Konkurrenten. Ebenso verbietet das Wettbewerbsrecht eine missbräuchliche Ausnutzung von wirtschaftlichen Machtstellungen durch Unternehmen, wie etwa den Ausschluss von Konkurrenten, indem ihnen der Zugang zu essenziellen Einrichtungen verweigert wird. Bei der Durchsetzung dieser Verbote hat die Aufsichtsbehörde immer mehr die Digitalisierung der Wirtschaft und somit auch den Online-Verkauf von Produkten (und die in diesem Bereich geltenden Beschränkungen) im Blick. Unternehmen, die gegen das Kartellverbot verstoßen oder eine wirtschaftliche Machtstellung missbrauchen, riskieren eine durch die Aufsichtsbehörde verhängte Geldstrafe. Dies gilt auch für natürliche Personen, die an einem Verstoß beteiligt sind. Und auch Wirtschaftsverbände sind an die Spielregeln des Wettbewerbsrechts gebunden. Sie dürfen keine Beschlüsse fassen, die den Wettbewerb beschränken.

In zivilrechtlichen Verfahren wird immer häufiger das Wettbewerbsrecht geltend gemacht. Eine Absprache, die gegen das Kartellverbot verstößt, ist beispielsweise nichtig, und eine natürliche oder juristische Person, die durch ein Kartell benachteiligt wird, hat einen Schadenersatzanspruch gegen einen Kartellteilnehmer. Fusionen, Übernahmen und Joint Ventures müssen vorab der ACM, der EK und/oder der NZa gemeldet werden, sofern bestimmt Umsätze (Umsatzschwellenwerte) überschritten werden.

Die Spielregeln des Wettbewerbsrecht bieten für den einen Chancen, während sie für den anderen eine Einschränkung oder ein Risiko darstellen. Die unserer Fachgruppe angehörenden Rechtsanwälte besitzen umfassende Erfahrung mit der Anwendung des Wettbewerbsrechts. Wir kennen die Welt sowohl der ACM als auch der Wirtschaft in- und auswendig.

Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beraten und begleiten wir Unternehmen unter anderem bei: 

  • Gestaltung und Beurteilung von (horizontalen) Kooperationsverbänden / Kooperationsverträgen 
  • Meldung von Fusionen, Übernahmen und Gründungen von Joint Ventures an die ACM, EK und NZa 
  • Beurteilung von Übernahmeverträgen und Gesellschafterverträgen, Beratung und Unterstützung bei (Sanktions-)Überprüfungen durch die ACM und/oder die EK, darunter die Begleitung eines Einsatzes/Betriebsbesuchs 
  • Beratung bei der Aufstellung und Einführung von Verhaltensregeln und Compliance-Programmen  Aufsetzung und Beurteilung von vertikalen kommerziellen Verträgen, wie etwa bei (selektivem) Vertrieb und Franchise 
  • Führen von kartellbedingten Schadenersatzprozessen 
  • Beratung und Unterstützung bei (anderen) wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor Zivilgerichten, wie etwa bei Nichtigkeit einer Wettbewerbsverbotsklausel oder einer Marktaufteilungsabsprache